Gesicherter Anlagenbetrieb
Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung
Einreichung des Genehmigungsantrags gem. BImSchG
Die Errichtung und der Betrieb der im Anhang 1 zur 4. BImSchV genannten Anlagen, die in Spalte c mit einem „G“ gekennzeichnet sind, bedürfen einer Genehmigung nach § 10 BImSchG mit
Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung. Dabei wird das Vorhaben öffentlich bekannt gemacht und der Antrag sowie die Antragsunterlagen öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Zuständige Behörde: Regierungspräsidium Freiburg – Referat 54.3
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Bürgerveranstaltung
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Scopingtermin auf der Verbandskläranlage in Forchheim am Kaiserstuhl
Der grobe Verfahrensablauf der für den Neubau und Betrieb der gegenständlichen Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage erforderlichen bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung wird dargestellt. Die erforderlichen Fachgutachten wurden festgelegt.
Erstes Gespräch (Antragsberatungsgespräch) mit dem Regierungspräsidium Freiburg
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