Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können ferner in der Geschäftsstelle des Zweckverbands während der Sprechstunden kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse übermittelt.
Für Auskünfte und Anfragen allgemeiner Art stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.