Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen

Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können ferner in der Geschäftsstelle des Zweckverbands während der Sprechstunden kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse übermittelt.

  • 2. Verbandsversammlung des Zweckverbands „Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden„
  • Satzung des Zweckverbands „Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden“ über Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit „Entschädigungssatzung“.
  • Veröffentlichung (Bekanntgabe)
  • Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Freiburg über die Genehmigung der Verbandssatzung zur Gründung des „Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden“ vom 26.04.2022.
2. Verbandsversammlung des Zweckverbands „Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden„

Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands „Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden“ am 02. Dezember 2022 um 11:00 Uhr im Verwaltungsgebäude des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht, Zum Klärwerk, 79362 Forchheim.

Tagesordnung:

1. Bericht zur Lage des Verbandes
2. Wirtschaftsplan 2023
3. Generalplanerausschreibung
4. Vorstellung Herr Mirco Ebeling – Nachfolge Erste Geschäftsleitung
5. Sachstand Projektleitung
6. Mitgliedschaft des KZV Südbaden im Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV BW) und der Zusatzversorgungskasse des KVBW
7. Verschiedenes
8. Verabschiedung des Ersten Geschäftsleiters Herrn Bernd Hünting

Satzung des Zweckverbands „Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden“ über Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit „Entschädigungssatzung“.
Veröffentlichung (Bekanntgabe)

Die konstituierende Sitzung des Zweckverbands „Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden“ findet am 11. Mai 2022 um 10:00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Breisgauer Bucht, Zum Klärwerk in 79362 Forchheim statt.

Tagesordnung:

  1. Einsetzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands „Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden“
  2. Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter, gem. § 12 Abs. 1 VS
  3. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates gem. § 10 Abs. 1 VS
  4. Wirtschaftsplan 2022
  5. Entschädigungssatzung
  6. Vergütung der Dienstleistungen des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht für den KZV
  7. Verschiedenes

Tagesordnung als PDF

Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Freiburg über die Genehmigung der Verbandssatzung zur Gründung des „Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden“ vom 26.04.2022.

Information

Für Auskünfte und Anfragen allgemeiner Art stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle in Freiburg-Hochdorf.

KZV-Südbaden
Hanferstraße 6
79108 Freiburg

0761 / 15217-00

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