Klärschlamm ist das Abfallprodukt der Abwasserreinigung in Kläranlagen. Er besteht aus Wasser und Feststoffen. Er enthält Nährstoffe wie Kohlenstoff, Stickstoff und Phosphor, aber auch Schadstoffe wie Krankheitserreger, Arzneimittelrückstände, Schwermetalle und Mikroplastik. Bereits auf der Kläranlage wird der Schlamm entwässert, sodass er fest und krümelig ist.
Die thermische Klärschlammverwertung ist laut Gesetzgeber und Umweltbundesamt die ökologischste Verwertungsmethode. Auf diese Weise wird einerseits der Energieinhalt des Klärschlamms genutzt und andererseits der Phosphor zurückgewonnen. Die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm, z. B. als Dünger oder zur Deponierung, ist in Zukunft in vielen Fällen verboten. Auf diese Weise soll die Einbringung von Schadstoffen in die Böden und damit in die Nahrungskette nachhaltig vermieden werden.
Die neue Klärschlammverordnung vom Oktober 2017 sowie die am 01.01.2018 in Kraft getretene neue Düngeverordnung sehen ein Ende der Ausbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft vor. Die Mitverbrennung von Klärschlamm in Kraftwerken, Abfallverbrennungsanlagen und Zementwerken wird ab 2029 ebenfalls untersagt.
Gründe dafür sind:
Relevante Schadstoffe und Schadstoffgruppen sind u. a.
Insbesondere komplexe organische Verbindungen sind nach den heute verfügbaren Technologien nur über den thermischen Aufschluss unschädlich zu machen. Die Wirbelschichtverbrennung ist ein seit vielen Jahrzehnten erprobtes und betriebssicheres Verfahren bei dem organische Verbindungen nahezu vollständig oxidiert werden können.
Phosphor ist ein lebensnotwendiger Nährstoff für Pflanzen, Tiere und Menschen. Er muss dem Organismus über die Düngung bzw. Ernährung zugeführt werden. Phosphor wird unter anderem zum Aufbau der Zellwände und für den Energiestoffwechsel benötigt, ist Bestandteil der Erbsubstanz (DNA) und wichtig für die Festigkeit von Knochen und Zähnen. Phosphor ist weder aus anderen Stoffen herstellbar, noch durch irgendetwas zu ersetzen.
Die natürlichen Phosphorvorkommen auf der Erde sind regional begrenzt. Die größten Lagerstätten befinden sich in Marokko, China und den USA. Weder Deutschland noch ein anderer Staat in der Europäischen Union verfügt über vergleichbar große Phosphorvorkommen. Aufgrund dieser Importabhängigkeit wurde Phosphor von der EU als „kritischer Rohstoff“ eingestuft.
Phosphor ist einer der weltweit wichtigsten Rohstoffe überhaupt. Er muss aus begrenzten Lagerstätten, die vornehmlich in Schwellenländern liegen, bergmännisch abgebaut werden. Es gilt der Leitsatz: Ohne Phosphor kann der Mensch nicht leben. Die Klärschlammverordnung schreibt vor, den im Klärschlamm enthaltenen Phosphor wieder nutzbar zu machen. Dies funktioniert großtechnisch durch die Rückgewinnung aus der Asche des Verwertungsprozesses.
In den vergangenen Jahren sind am Klärschlammmarkt, nicht zuletzt durch einschlägige gesetzliche Vorgaben, Engpässe und eine Konzentration der Marktteilnehmer zu verzeichnen. Die Folgen sind unvorhersehbare Preisentwicklungen.
Eine gesicherte Klärschlammentsorgung als ein Prozess in der Abwasserreinigung ist Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge. Daher ist es die Aufgabe der öffentlichen Hand nachhaltige Technologien voranzutreiben, Monopolstrukturen aufzubrechen und durch eine angemessene Risikostreuung, d. h. Mindestanzahl von Verwertungsanlagen, unterschiedliche und voneinander unabhängige Verwertungswege, für eine nachhaltige Klärschlammverwertung zu sorgen.
Die Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage soll mit Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist Ende 2028 in Betrieb gehen.
Nein. Die Entsorgungspflicht für den Klärschlamm liegt bei den Kommunen. Diese dürfen auch im Rahmen der gemeinsamen Verwertung keine Gewinne erzielen. Dadurch wird dauerhafte Preisstabilität und Entsorgungssicherheit gewährleistet.
Es gibt derzeit keine ökologisch und wirtschaftlich sinnvollen Alternativen, sondern lediglich unterschiedliche Varianten der thermischen Verwertung. Derzeit werden in Deutschland zahlreiche weitere Anlagen nach gleichem Vorbild geplant bzw. gebaut.
Rund ein Drittel des Klärschlammes liefert die Kläranlage Forchheim selbst. Dieser wird an Ort und Stelle verbrannt. Der Rest kommt per LKW von weiteren 26 Kläranlagen am Oberrhein, entlang der Autobahn A5, von Rastatt im Norden bis Weil am Rhein im Süden.
Zur Reduzierung und sicheren Vernichtung der enthaltenen Schadstoffe wird der Klärschlamm zunehmend in sogenannten Klärschlamm-Mono-Verbrennungsanlagen verbrannt. Diese Monoverbrennungsanlagen unterliegen, wie alle anderen größeren Verbrennungsanlagen, sehr strikten Emissionsrichtlinien und Gesetzen.
Klärschlamm unterliegt ab dem Verlassen der Kläranlage dem Abfallrecht, was sich auch durch die Zuteilung einer Abfallschlüsselnummer widerspiegelt. Somit handelt es sich bei einer Klärschlammverbrennung rechtlich gesehen immer um eine Abfallverbrennung. Folglich gelten die Emissionsrichtlinien der 17. Bundes-Immission-Schutzverordnung (BImSchV). Diese Verordnung ist Rechtsgrundlage für alle Abfallverbrennungsanlagen und weist daher in Bezug auf Klärschlamm sehr strenge Grenzwerte aus. Das bei der Verbrennung abgegebene CO₂ stammt fast ausschließlich aus dem sogenannten kleinen CO₂-Kreislauf und ist somit klimaneutral und wie eine Holzverbrennung einzustufen. Die Umweltbelastung der Anlage in Forchheim entspricht je nach Grenzwert ca. 7- 12 Kachelöfen für Einfamilienhäuser.
Ja, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG ist neben zahlreichen weiteren Fachgutachten auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.
Nein, im bestehenden Flächennutzungsplan ist der Standort bereits für die Ver- und Entsorgung ausgewiesen. In Abstimmung mit den zuständigen Baurechtsbehörden kann die Verbrennungsanlage daher ohne eine Änderung gebaut werden.
1 Mg = 1 t = 1000 kg (SI-Einheiten)
DüMV: Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
AbfKlärV: Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
ORC: Der Organic Rankine Cycle (Abkürzung ORC) ist ein Verfahren des Betriebs von Dampfturbinen mit einem anderen Arbeitsmedium als Wasserdampf. Der Name des Verfahrens geht auf William John Macquorn Rankine zurück, einen schottisch-britischen Physiker und Ingenieur im 19. Jahrhundert. Als Arbeitsmedium werden organische Flüssigkeiten mit einer niedrigen Verdampfungstemperatur verwendet. (Wikipedia)
In Baden-Württemberg bestehen bereits drei kommunalen Klärschlammverbrennungsanlagen in Stuttgart, Karlsruhe und Ulm/Neu‐ durch die neue Klärschlammverordnung des Bundes und den Kohleausstieg werden neue Klärschlammverbrennungsanlagen an verschiedenen Standorten im Land (z. B. in Walheim) und bundesweit geplant. Die Menge der benötigten Anlagen hängt dabei von ihrer Größe ab und kann nicht pauschal genannt werden. Die am Standort Forchheim geplante Anlage würde für die Bedarfe der 16 Kommunen bzw. 27 Kläranlagen des Zweckverbands gut reichen.
Da bei den Emissionen alle festgelegten Grenzwerte eingehalten werden und die Schadstoffmengen unterhalb der Nachweisgrenze liegen, wird es keine Auswirkungen auf den Wald geben. Bei den Rauchgasen handelt es sich um Wasserdampf.
Zusammenfassung Immissionsgutachten TA-Luft
Die Umweltauswirkungen an allen Kläranlagenstandorten im Verbandsgebiet sind nicht mit der gleichen Betrachtungstiefe geprüft worden. Dies aus dem Grund, dass manche Standorte aufgrund ihrer Größe – ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen – die Verbrennungsanlage nicht unterbringen könnten. Zudem wurde ein zentraler Standort mittig im Verbandsgebiet gesucht, um die Lieferverkehre auf ein Minimum zu beschränken. Nachdem es deutlich wurde, dass der Standort Forchheim am günstigsten ist, wurden die Umweltauswirkungen wie gesetzlich vorgeschrieben standortbezogen geprüft.
Im Rahmen der geplanten Anlage werden Voraussetzungen für die Phosphorrückgewinnung geschaffen bzw. die Klärschlämme so behandelt, dass die Rückgewinnung möglich ist. Die spätere Kreislaufführung des gewonnenen Phosphors stellt aber einen weiteren Geschäftsbereich dar, der über die Aufgaben des kommunalen Zweckverbands hinausgeht. Es ist davon auszugehen, dass weitere Dienstleister dieses Aufgabenfeld besetzen werden. Stand der Diskussion heute ist, dass hier ein zentralerer Standort besser geeignet sein könnte, da nicht nur dieser Zweckverband Aschen zum Phosphorrecycling zuliefert. Die Standortwahl ist aber noch nicht abgeschlossen.
In Deutschland sind die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen verpflichtet, ab dem Jahr 2029 die Voraussetzungen zur Rückgewinnung des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors zu erfüllen. In Frankreich besteht eine ähnliche Verpflichtung noch nicht. Möglich wäre es.
Durch das vorhandene Klärwerk entstehen bereits Gerüche z.B. durch die offenen Klärbecken. Bisher waren diese Gerüche außerhalb des Werksgeländes nicht wahrnehmbar. Das Werk ist außerdem von Wald umgeben und weit genug weg. Durch den Bau der Verbrennungsanlage würde die Geruchsbelastung nicht zunehmen. Die Anlieferung erfolgt im Schleusensystem, die Anlage arbeitet komplett geschlossen und verfügt über modernste Rauchgasreinigung.
Aus den Schornsteinen der Verbrennungsanlage kommt nach der Reinigung reiner Wasserdampf. Wir bleiben mit allen Emissionen noch unter der Nachweisbarkeitsgrenze. Für das Auge ist der Wasserdampf im Winter sichtbar. Die Visualisierungen zeigen eine solche Situation im Winter bei Kälte und blauem Himmel, wenn die Sichtbarkeit am höchsten ist.
Die Karte des Gutachterteams zeigt, dass die Windrichtungen in Forchheim durch den Oberrheingraben recht kanalisiert sind. Das bedeutet, dass die Wasserdampffahnen, falls sie aufgrund der Witterung überhaupt sichtbar sind, in Richtung Nordosten verlaufen und sich dort auflösen.
Da die Verbrennungsanlage eingehaust geplant wird, würde man den Betrieb des Verbrennungsofens oder der Reinigungsanlagen außerhalb des Betriebsgeländes nicht hören.
Beim Bau der Anlage wäre vom Baulärm auszugehen, der aber nicht außerhalb des Standorts oder in den umliegenden Kommunen wahrzunehmen wäre. Auch hier kann die gute Verkehrsanbindung genutzt werden.
Für den Standort geht man aktuell von bis zu 20 Lkws pro Tag (werktags) aus. Die Zahl schließt auch die abfahrenden Verkehre ein. Mit Blick auf die Kläranlagenstandorte, aus welchen Klärschlämme geliefert werden würden, würden etwa 75 Prozent von den Lieferverkehren von Norden aus anfahren.
Aus heutiger Perspektive bestehen nach 2035 keine Alternativen zur Verbrennung der Klärschlämme in Kohlekraftwerken. Für größere Anlagen wie Forchheim gilt schon ab 2029, dass moderne Klärschlammverbrennungsanlagen notwendig sind.
Die Rückstände werden als Teil der Klärschlämme in der Anlage verbrannt. Im Prozess entsteht Asche sowie ein kleiner Anteil von Reststoffen, der deponiert werden muss. Durch die effektive Rauchgasreinigung sind die ausgestoßenen Rauchgase (Wasserdampf) frei von den Rückständen.
Die Gutachter haben hierzu bereits eine Studie erstellt. Die Konzentrationen von Schadstoffen liegen unter der Nachweisbarkeitsgrenze. Aus dem Schornstein kommt Wasserdampf.
Einen wesentlichen Teil des Gebäudes übernimmt die Rauchgasreinigungsanlage. Das Gebäude passt aber gut in den bestehenden Kläranlagenstandort. Es handelt sich um eine Nachverdichtung innerhalb des Werksgeländes. Zum Teil wird auf der alten Fläche eines Betriebsgebäudes gebaut, das nicht mehr benötigt wird. Es müssen keine neuen Flächen außerhalb des Werksgeländes versiegelt werden.
Dank des hohen Energiegehalts vom Klärschlamm entsteht bei der Verbrennung ein Energieüberschuss. Mithilfe einer Dampfturbine wird im Rahmen der Anlage zum einen Strom erzeugt, der am Standort verwendet wird. Zum anderen entsteht aber überschüssige Wärmeenergie, die zur weiteren Nutzung in einem Nahwärmenetz abgegeben werden könnte. Hierzu werden Gespräche mit den umliegenden Gemeinden, Anliegern und Energieunternehmen geführt.
Die überschüssige Wärmeenergie aus der Verbrennungsanlage könnte in einem Nahwärmenetz nutzbar gemacht werden. Zu den Abnahmemöglichkeiten sind wir im engen Austausch mit anliegenden Höfen, Kommunen und Energieunternehmen. Hierfür müsste ein Nahwärmenetz vor Ort aufgebaut werden: Konkret würde man die Heizwärme über gedämmte Erdleitungen zu den angebundenen Gebäuden führen. Als Transportmedium kann Wasser oder Dampf verwendet werden.
Während dies prinzipiell möglich wäre, ist die primäre Aufgabe der Anlage eine sichere und nachhaltige Behandlung der Klärschlämme und die Sicherstellung der Betriebssicherheit der kommunalen Kläranlagen. Eine Maximierung der Energiegewinnung und finanzieller Gewinn werden nicht angestrebt.
Bei der Verbrennung werden Schadstoffe wie organische Stoffe, Mikroplastik und Keime vollständig oxidiert und sind damit unschädlich gemacht. Schwermetalle werden in der Rauchgasreinigung abgeschieden. Die spezielle Verfahrensführung sorgt dafür, dass der überwiegende Teil der Schwermetalle nicht in der zu verwertenden Asche landet, sondern als separater Stoffstrom ausgeschleust werden kann. Die schwermetallhaltigen Aschen, die zurzeit noch nicht weiterverwertet werden können, werden deponiert.
Rund ein Drittel des Klärschlammes muss gar nicht erst transportiert werden. Er fällt am Standort der Verbrennungsanlage an. Der Rest kommt per LKW über die Autobahn A5 und die Ausfahrten Herbolzheim und Riegel. Aufgrund der bestehenden Ortsumfahrungen ist es möglich bei uns anzuliefern, ohne dass die LKWs durch Ortskerne oder Wohngebiete fahren müssen. Es handelt sich voraussichtlich um maximal 20 Lkws pro Tag, sodass mit keiner spürbaren Mehrbelastung zu rechnen sein wird.
Eine hochmoderne Abgasaufbereitung sichert eine deutliche Unterschreitung der geltenden Emissionsgrenzwerte.
Die Verbrennungsanlage wird auf dem bestehenden Betriebsgelände der Kläranlage Forchheim errichtet, auf einer freien Fläche. Es finden keine Eingriffe in den Wald und damit keine Eingriffe in den Lebensraum der Tiere statt. Dies wird im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens nachgewiesen. Es werden eine Umweltverträglichkeitsstudie sowie zahlreiche weitere Fachgutachten erstellt, welche die Auswirkungen auf Natur und Umwelt betrachten. Die Ergebnisse werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens offengelegt.
Ja, Klärschlamm enthält organisch gebundenen Kohlenstoff. Dieser wird unabhängig vom Verwertungsweg als CO₂ freigesetzt. Für die Atmosphäre bedeutet es in der Umweltbilanz keinen Unterschied, ob dies unmittelbar im Rahmen der thermischen Verwertung oder langsam wie etwa bei der Ausbringung als Dünger oder der Verrottung geschieht. Bei der langsamen Zersetzung durch Bakterien werden neben CO₂ aber auch klimaschädliches Methan (CH4) sowie weitere giftige Stoffe wie Kohlenmonoxid (CO) und Ammoniak freigesetzt (NH3), was bei der Verbrennung nicht der Fall ist.
Im Ergebnis ist der Unterschied bei der thermischen Verwertung für den Stoffkreislauf und damit für die Umwelt also erheblich positiver, weil einerseits Schadstoffe zerstört werden (Medikamente, Mikroplastik etc.) oder aus dem Kreislauf entfernt werden (Schwermetalle) und andererseits der Einsatz konventioneller Energieträger (Kohle, Gas, Heizöl) durch die Erzeugung von Wärme und Strom aus dem Verwertungsprozess des Klärschlamms substituiert wird (z. B. Nutzung als Fernwärme).
Im Rahmen einer Standortuntersuchung wurden verschiedene Optionen zur künftigen Verwertung des Klärschlammes des KZV-Südbaden in einer Klärschlammverbrennungsanlage geprüft. Neben bestehenden Verbrennungsanlagen wurden auch geplante oder bereits im Bau befindliche Anlagen betrachtet. Für den Bau einer neuen Klärschlammverbrennungsanlage wurden verschiedene Standorte im Raum Baden untersucht: neben der Möglichkeit des Industriegebietes Freiburg Nord wurden alle Kläranlagenstandorte im KZV-Südbaden ab einer Kläranlagengröße von 100.000 EW auf ihre Eignung als Verbrennungsstandort geprüft.
Die Standortbetrachtungen haben gezeigt, dass die KA Forchheim der bevorzugte Standort für den Bau einer Verbrennungsanlage ist.
Für den Bau einer neuen Klärschlammverbrennungsanlage wurden verschiedene Standorte im Raum Baden untersucht: Neben der Möglichkeit des Industriegebietes Freiburg Nord wurden alle Kläranlagenstandorte im KZV-Südbaden ab einer Kläranlagengröße von 100.000 EW auf ihre Eignung als Verbrennungsstandort geprüft.
Die Standortbetrachtungen haben gezeigt, dass die KA Forchheim der bevorzugte Standort für den Bau einer Verbrennungsanlage ist.
Der Standort in Forchheim weist eine besonders gute verkehrliche Anbindung auf. Alle Kläranlagenstandorte, aus welchen Klärschlämme geliefert werden würden, liegen entlang der Autobahn A5. Daher können alle Lieferverkehre über die Autobahn A5 und die Ausfahrten Herbolzheim und Riegel abgewickelt werden.
Navigationssysteme leiten die Lieferverkehre von den Kläranlagenstandorten nach Forchheim über die Autobahn A5 und die Ausfahrten Herbolzheim und Riegel. Dank der bestehenden Ortsumfahrungen müssen die Lkws nicht durch die Ortskerne fahren. Da die Navigationssysteme der Lkws – genau wie bei Pkws – den kürzesten bzw. schnellsten Weg empfehlen, besteht keine Gefahr für Durchfahrten der Ortskerne. Es bestehen außerdem gute Ausschilderungen. Da die Fahrer den Streckenverlauf bekommen, ist nicht von versehentlich gewählten Routen auszugehen.
Mit Blick auf das Lieferaufkommen und das Ziel, die Versiegelung neuer Flächen zu vermeiden, wäre eine zusätzliche Autobahnausfahrt nicht angemessen. Die Lieferverkehre können gut über die Ausfahrten Herbolzheim und Riegel abgewickelt werden, ohne dass die Lkws durch Ortskerne oder Wohngebiete fahren müssen.
Nein. Der Klärschlamm kann so, wie er bei den einzelnen Kläranlagen anfällt, direkt in der zentralen Verwertungsanlage behandelt werden.
Nein. Das Projekt soll auf dem bestehenden Werksgelände der Kläranlage Breisgauer Bucht umgesetzt werden.
Für Auskünfte und Anfragen allgemeiner Art stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.